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Infos für Arbeitgeber*innen

Eine Idee der Schülerkampagne WOW-Day ist es, durch Arbeit in Betrieben Geld zu verdienen, das Waldorfeinrichtungen weltweit zu Gute kommt. Das ist in rechtlicher Hinsicht ohne größere Probleme umsetzbar, denn anders als bei regulären Arbeitsverhältnissen gilt:

  • es muss keine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden
  • das Arbeitsentgelt ist nicht zu versteuern
  • es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an
  • Schüler*innen ab Klasse 5 dürfen im Rahmen des WOW-Day bis zu 7,5 Stunden arbeiten

Grundsätzlich ist zwar auch die eintägige Beschäftigung gegen Entgelt ein Arbeitsverhältnis, über das ein Arbeitsvertrag besteht. Allerdings besteht bei der Arbeit für den WOW-Day die Besonderheit, dass die Arbeitenden auf die Auszahlung ihres Entgelts verzichten und die Empfangenden der Arbeitsleistung (also in der Regel der Betrieb, in dem gearbeitet wird), das Geld direkt auf ein Spendenkonto der „Freunde der Erziehungskunst e.V.“ überweisen. Seit Oktober 2014 darf diese Überweisung über ein Bankkonto der gemeinnützigen Waldorfschule erfolgen, die die WOW-Day-Erlöse gesammelt an die Freunde der Erziehungskunst weiterleitet.

Bitte nutzen Sie für Arbeitsverhältnisse im Rahmen des WOW-Days den auf die rechtlichen Rahmenbedingungen angepassten Arbeitsvertrag (inkl. aller wichtigen Arbeitgebenden-Informationen auf der Rückseite).

Lohnsteuer
Auf Arbeitsentgelt wird normalerweise Lohnsteuer erhoben. Darauf wird seitens der Finanzbehörden „aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen“ verzichtet, wie das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 28.9.2004 erklärt. Bedingung für die Lohnsteuerfreiheit ist die Überweisung der von der/dem Schüler*in erwirtschafteten Vergütung an die Freunde der Erziehungskunst. Diese Überweisung darf ab Oktober 2014 über die Waldorfschule erfolgen, die die/der Schüler*in besucht.

Zuwendungsbestätigungen
Arbeitgebende erhalten für den Einsatz der Schüler*innen keine Zuwendungsbestätigung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung der Schüler*in handelt. Es sind die Kinder und Jugendlichen, die für den WOW-Day arbeiten.

Sozialabgaben
Sozialabgaben (Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) werden fällig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB VI vorliegt. Das ist der Fall, wenn Arbeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit (d.h. in Abhängigkeit und gegen Entgelt) geleistet wird. Da dies hier nicht der Fall ist, sondern auf das Entgelt vielmehr verzichtet wird, liegt kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben vor.

Jugendarbeitsschutz
Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Arbeitgebenden dafür Sorge tragen, dass Gefährdungen für Kinder und Jugendlich stets ausgeschlossen sind. Die Arbeitsverhältnisse im Rahmen des WOW-Days sind in den schulischen Rahmen eingebunden, d.h. sie unterliegen der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und gelten als Betriebspraktikum (gem. §5 Abs. 3 JArbSchG). Damit dürfen Schüler*innen ab der Klasse 5 bis zu 7,5 Stunden beschäftigt werden.

Vergütung
Es gibt keinen fest vorgeschriebenen Mindestlohn, der an die/den Schüler*in gezahlt werden muss, weil die Arbeit im Rahmen eines Betriebspraktikums ausgeführt wird. Jede*r Schüler*in vereinbart mit dem Arbeitgebenden selbst einen Lohn für die Tätigkeit. Die Entlohnung sollte der Tätigkeit entsprechen und auch dem Alter des Kindes angemessen sein. Richtlinie sollte ein Lohn von mind. 5 Euro pro Stunde sein.

Für die Empfänger der Arbeitsleistung
Der WOW-Day-Arbeitsvertrag dient als Buchungsbeleg, die Vergütung kann als außerordentlicher Personalaufwand verbucht werden. Die Rechtsgrundlagen inklusiv der Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesknappschaft finden Sie zum Download hier.

FAQ's Arbeiten

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Arbeiten am WOW-Day haben wir hier für Euch zusammengestellt.

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Anmelden 23/24

Der WOW-Day lebt durch Eure Aktionen. Habt Ihr eine Idee, mit der Ihr Euch beteiligen wollt? Dann nichts wie her damit!

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Mitmach-Materialien

Hier finden Sie Musterarbeitsverträge, das Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesknappschaft, Info- und Pressematerial sowie Formulare zum Sponsorenlauf zum Download.

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