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Häufige Fragen

Hier findet ihr häufige Fragen und die wichtigsten Informationen für die Durchführung des WOW-Days für Waldorfschulen. Falls ihr weitere Fragen habt könnt Ihr euch gerne an eure*n Ansprechpartner*in in eurem jeweiligen Land, an eurer Schule oder an uns wenden.

Der WOW Day: das Wichtigste in Kürze

Was ist der WOW-Day?

Der WOW-Day ist ein Tag im Jahr, an dem Schülerinnen und Schüler von Waldorfschulen weltweit durch das Arbeiten in einem Betrieb, Sponsorenläufe, Bastel- und Verkaufsaktivitäten, Zirkusvorstellungen oder andere Aktionen Spenden zugunsten von Waldorf- und Sozialinitiativen auf der ganzen Welt sammeln.

Wer kann teilnehmen?

Schüler*innen der Klassen 1-13 an Waldorfschulen sowie Menschen in heilpädagogischen- und sozialtherapeutischen Einrichtungen. Der WOW-Day ist geeignet für alle Jahrgangsstufen, wenn die Organisation und Durchführung in einem pädagogischen Zusammenhang geschieht, dem Alter entspricht, von der Lehrerkraft/ der*dem Betreuer*in gemeinsam mit ihrer Klasse/ Wohngruppe beschlossen wird und den rechtlichen Rahmen berücksichtigt.

Kann meine Schule einen anderen Tag wählen?

Selbstverständlich kann eure Schule einen ausweichenden Termin für den WOW-Day wählen, wenn der vorgeschlagene Zeitraum vom 29. September bis zum 29. November mit anderen Veranstaltungen nicht zu vereinbaren ist, oder wenn eure Aktionen über mehrere Tage verteilt werden.

Wie wird es gemacht?

Ihr überlegt euch eine kreative und originelle Aktivität mit der ihr eine Spendensammlung durchführen wollt, um Waldorfinitiativen weltweit zu unterstützen. Aktionen können sein: Sponsorenläufe, Eintagesjobs, Flohmärkte, Benefizkonzerte oder, was euch sonst noch einfällt. Eurer Kreativität sind beim WOW-Day keine Grenzen gesetzt! Eine Sammlung an bunten Ideen der letzten Jahre findet Ihr hier.

Erhalte ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Zuwendungsbescheinigung dürfen für diese steuerfreien Vergütungen nicht ausgestellt werden. Das dürfte für die meisten Schüler*innen ohnehin unproblematisch sein. Die*der Arbeitgeber*in erhält für den Einsatz der Schüler*innen ebenfalls keine Zuwendungsbestätigung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung der Schüler*innen handelt. Es sind die Schüler*innen, die für den WOW-Day arbeiten.

Eine Ausnahme bilden die Sponsorenläufe. Hier bitten wir darum, dass die oder der WOW-Day Ansprechpartner*in eurer Schule uns, den Freunden der Erziehungskunst, eine Liste mit Namen, Adressen und jeweiligen Beträgen der Spendenden, die eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, senden. Wir stellen dann die Zuwendungsbescheinigungen aus. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule die Durchführung eines Sponsorenlaufes schriftlich bestätigt, uns die genannte Liste schickt und das gesammelte Geld an uns überweist.

Brauche ich eine Genehmigung bei Straßen- und öffentlichen Verkaufsaktionen?

Bei Straßenaktionen wie Theater, Zirkus, Musik oder Verkaufsaktionen, vergesst bitte nicht die Genehmigung der zuständigen Orts-, Stadt- oder Kreisverwaltung rechtzeitig einzuholen.

Alles rund um das Thema Jobben

Wie finde ich einen Job?

Wenn ihr euch entschieden habt, arbeiten zu gehen, sucht Ihr euch einen Job, in dem ihr gerne einen Tag lang arbeiten möchtet. Das kann in jedem Geschäft, Betrieb oder Unternehmen eurer Wahl sein. Auch die zuständige Orts-, Stadt- oder Kreisverwaltung kann als Arbeitgeber*in gewonnen werden. Dadurch bekommt ihr einen spannenden Tag lang Einblicke in das Berufsleben. Bewerbt euch dort am besten mit dem WOW-Arbeitsvertrag und einem WOW-Flyer, der die Aktionen vorstellt. Dann weiß die oder der Arbeitgeber*in gleich Bescheid und ist informiert.

Was muss mein*e Arbeitgeber*in wissen?

Als Vergütung vereinbart ihr mit der oder dem Arbeitgeber*in einen Stundenlohn oder festen Betrag für eureLeistung. Diesen Betrag überweist der Arbeitgebende dann direkt an das im Vertrag genannte Konto der Schule. Eure Schule leitet es dann zugunsten der unterstützten Projekte in aller Welt gesammelt an die Freunde der Erziehungskuns weitert. Der WOW-Day-Arbeitsvertrag ist zum Lohnkonto zu nehmen.

Alle wichtigen Infos für Arbeitgebende findet ihr hier.

Wie schließe ich einen Arbeitsvertrag?

Im Vorfeld bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag soll in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt werden: Ein Exemplar erhält die Schülerin bzw. der Schüler, eines die/ der Arbeitgebende, eines die Schule. Der vollständig ausgefüllte Vertrag dient gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die Schüler*innen, als Nachweis für die Versicherung im Schadensfall und als Buchhaltungsbeleg für die Arbeitgebenden. Für alle gilt: Die Arbeitsaufnahme bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen, die vorher eingeholt werden muss. Eine entsprechende Unterschriftszeile ist im Muster-Arbeitsvertrag vorgesehen.

*Diese Gesetze gelten für Deutschland. Bitte überprüft die Rechtsgrundlage in eurem Land*

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Arbeitgebenden dafür Sorge tragen, dass Gefährdungen für Kinder und Jugendliche stets ausgeschlossen sind. Die Arbeitsverhältnisse im Rahmen des WOW-Days sind in den schulischen Rahmen eingebunden, d.h. sie unterliegen der Aufsichtspflicht der Lehrkraft und gelten als Betriebspraktikum (gem. §5 Abs. 3 JArbSchG). Damit dürfen Schüler*innen ab der Klasse 5 bis zu 7,5 Stunden beschäftigt werden. >>Rechtliches

Bin ich während des Arbeitens versichert?

Da der WOW-Day eine Schulveranstaltung ist, sind die Schüler*innen über die Schule unfallversichert. Sozialversicherungsbeiträge müssen für die Tätigkeit nicht abgeführt werden. Die ganze Schule oder auch nur einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen können sich am WOW-Day beteiligen. Wichtig ist, dass die Schule organisatorisch "das letzte Wort" hinsichtlich der Auswahl der Tätigkeiten hat. Nur wenn der WOW-Day als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, besteht zugunsten der Schüler*innen Unfallversicherungsschutz. Dazu gehört neben der ausführlichen Besprechung des Projektes als schulische Veranstaltung, dass nicht teilnehmende Schüler*innen an einer anderweitigen schulischen Veranstaltung teilnehmen, in keinem Fall aber schulfrei haben (dies wäre auch pädagogisch verfehlt, weil es zu Unmut bei den Teilnehmenden führen würde). Außerdem empfiehlt es sich, dass die Lehrkräfte einzelne Arbeitsstellen besuchen.

Gibt es einen Mindestlohn?

Es gibt keinen festen, vorgeschriebenen Mindestlohn, der an die Schüler*innen gezahlt werden muss, weil die Arbeit im Rahmen eines Praktikums ausgeführt wird. Jede*r Schüler*in vereinbart mit den Arbeitgebenden selbst einen Lohn für die Tätigkeit. Die Entlohnung sollte der Tätigkeit entsprechen und auch dem Alter der Schüler*innen angemessen sein. Richtlinie sollte ein Lohn von mind. 5 Euro pro Stunde sein.

Bekomme ich meinen Lohn bar ausgezahlt?

Die oder der Arbeitgeber*in überweist den Lohn der Schüler*in anschließend auf das im Vertrag genannte Konto. Bitte zahlen Sie den Lohn nicht bar aus. Wir bitten die Arbeitgebenden die Überweisung des Lohns baldmöglichst zu machen, damit die Schule die Erlöse innerhalb von vier Wochen an die Freunde der Erziehungskunst weiterleiten kann. Dies ermöglicht uns eine schnelle Abwicklung und Weiterleitung der Spenden an die begünstigten Projekte. Dadurch können wir auch sicherstellen, dass die Schüler*innen eine zeitnahe Rückmeldung der geförderten Projekte erhalten.

Erhält mein*e Arbeitgeber*in eine Zuwendungsbescheinigung?

Die oder der Arbeitgeber*in erhält für den Einsatz der Schülerin oder des Schülers keine Zuwendungsbescheinigung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung der Schüler*innen handelt. Es sind die Schüler*innen, der für den WOW-Day arbeiten. Wegen der Besonderheit des Projekts wird von einem steuerrechtlichen Abzug durch die Finanzämter abgesehen. Somit müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Ausgaben müssen daher nicht als Lohn verbucht werden, sondern können über das Kostenkonto "Aushilfe" oder als "sonstige Kosten" laufen. Als Beleg für die Buchhaltung dient der Arbeitsvertrag.

Wissenswertes zu den unterstützen WOW-Day Projekten

Wieso dauert es so lange bis wir etwas von dem unterstützen Projekt hören?

Nach der Abwicklung der Kampagne senden wir allen Teilnehmerschulen einen großen Dank mit einer Sammlung von Dankbriefen der unterstützten Projekte in aller Welt. Da der WOW-Day eine große Kampagne geworden ist und die Abwicklung eine lange Zeit in Anspruch nimmt, dauert es mit der Rückmeldung etwas länger. Zuerst müssen die Freunde der Erziehungskunst die Überweisungen der Schulen erhalten, dann erst kann die Verteilung an die Projekte geschehen und erst dann berichten sie über die Verwendung des Geldes. Dann wiederum schicken wir Euch unseren herzlichsten Dank.

Können wir direkt mit einem Projekt im Ausland Kontakt aufnehmen?

Selbstverständlich. Wir freuen uns, wenn gegenseitiger Austausch entsteht und Freundschaften, Partnerschaften oder Patenschaften geschlossen werden. Die Abwicklung der Spendenweiterleitungen übernehmen die Freunde der Erziehungskunst vollständig.

Können wir uns selbst ein Projekt zur Unterstützung aussuchen?

Alle Teilnehmenden können selbst festlegen, welche Waldorfinitiativen sie unterstützen wollen. Die WOW-Day-Erlöse werden dann von den Freunden der Erziehungskunst zu 100% an die Projekte weitergeleitet. Voraussetzung ist, dass wir eine Nachricht von euch erhalten, welches Projekt unterstützt werden soll und dass das Projekt in der Überweisung genannt wird.

Was passiert mit dem Geld, das nicht zweckgebunden ist?

Alle WOW-Day Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind, werden von den Freunden der Erziehungskunst zu 100% an Waldorfinitiativen weitergeleitet, die einen Unterstützungsantrag gestellt haben.

Wie kann ich WOW-Day Projekt werden?

Man kann sich nicht bewerben, um "WOW-Day Projekt" zu werden. Waldorfinitiativen weltweit, die finanzielle Unterstützung benötigen, können einen Antrag zur Unterstützung an die Freunde der Erziehungskunst stellen. Dieser Antrag wird nach der Abschluss der Kampagne vom Vorstand der Freunde der Erziehungskunst und der WOW-Day Leitung je nach Situation und vorhandenen Mitteln geprüft und, wenn möglich, unterstützt.

Euer WOW Day

Der WOW-Day ist ein Tag mit vollem Engagement. Mitmachen können alle SchülerInnen der Klassen 1-13 an Waldorfschulen sowie Menschen in heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Einrichtungen.

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So geht's - Aktion gestalten

Wie könnt Ihr am besten vorgehen, wenn Ihr eine WOW-Aktion gestalten möchtet? Was müsst Ihr beachten? So plant Ihr Schritt für Schritt die eigene WOW-Day-Aktion.

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Infos für Arbeitgeber*innen

Eine Idee des WOW-Days ist es, durch Arbeit in Betrieben Geld zu verdienen, das Einrichtungen weltweit zu Gute kommt. Das ist in rechtlicher Hinsicht ohne größere Probleme umsetzbar. Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Anmelden 23/24

Der WOW-Day lebt durch Eure Aktionen. Habt Ihr eine Idee, mit der Ihr Euch beteiligen wollt? Dann nichts wie her damit!

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