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FAQ's: Arbeiten am WOW-Day

Was ist der WOW-Day?

Der WOW-Day ist ein Tag im Jahr, an dem Waldorfschüler auf unterschiedlichste Weise Spenden zugunsten von Waldorf- und Sozialinitiativen weltweit sammeln. Eine Möglichkeit ist es durch Arbeit in Betrieben Geld zu verdienen, das den geförderten Projekten weltweit zu Gute kommt. Gleichzeitig erhalten die Schüler einen Tag lang Einblick in das Berufsleben.

Gibt es einen Arbeitsvertrag?

Im Vorfeld bekommt jeder Schüler einen Arbeitsvertrag von seinem Lehrer ausgehändigt. Dieser kann nachträglich unter Downloads heruntergeladen werden. Der Arbeitsvertrag soll in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt werden: Ein Exemplar erhält der Schüler, eines der Arbeitgeber, eines die Schule. Der vollständig ausgefüllte Vertrag dient gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für den Schüler, als Nachweis für die Versicherung im Schadensfall und als Buchhaltungsbeleg für den Arbeitgeber. Für alle gilt: Die Arbeitsaufnahme bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die vorher eingeholt werden muss. Eine entsprechende Unterschriftszeile ist im Muster-Arbeitsvertrag vorgesehen.

*Diese Gesetze gelten für Deutschland. Bitte überprüft die Rechtsgrundlage in Eurem Land*

Wie viele Stunden darf der Schüler arbeiten?

Schüler ab Klasse 5 dürfen im Rahmen des WOW-Day bis zu 7,5 Stunden arbeiten.

Gibt es einen Mindestlohn?

Es gibt keinen festen, vorgeschriebenen Mindestlohn, der an den Schüler gezahlt werden muss, weil die Arbeit im Rahmen eines Praktikums ausgeführt wird. Jeder Schüler vereinbart mit dem Arbeitgeber individuell einen Lohn für seine Tätigkeit. Die Entlohnung sollte der Tätigkeit entsprechen und auch dem Alter des Schülers angemessen sein. Richtlinie sollte ein Lohn von mind. 5 Euro pro Stunde sein.

Darf ich den Lohn bar auszahlen?

Bitte zahlen Sie dem Schüler den Lohn nicht bar aus, sondern überweisen den Betrag auf das im Vertrag genannte Konto der Schule. Wir bitten Sie die Überweisung baldmöglichst nach dem Einsatz des Schülers zu machen, damit die Schule die Erlöse innerhalb von vier Wochen sammeln und an die Freunde der Erziehungskunst weiterleiten kann. Dies ist sehr wichtig, denn nur so können wir eine schnelle Weiterleitung der Spenden an die begünstigten Projekte vornehmen und sicherstellen, dass die Schüler zeitnah eine Rückmeldung von den Projekten erhalten.

Ist der Schüler während der Arbeitszeit versichert?

Da der WOW-Day eine Schulveranstaltung ist, sind die Schüler über die Schule unfallversichert. Sozialversicherungsbeiträge müssen für die Tätigkeit nicht abgeführt werden. Die ganze Schule oder auch nur einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen können sich am WOW-Day beteiligen. Wichtig ist, dass die Schule organisatorisch "das letzte Wort" hinsichtlich der Auswahl der Tätigkeiten hat. Nur wenn der WOW-Day als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, besteht zugunsten der Schüler Unfallversicherungsschutz.

Erhalte ich als Arbeitgeber eine Zuwendungsbescheinigung?

Der Arbeitgeber erhält für den Einsatz des Schülers keine Zuwendungsbestätigung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung des Schülers handelt. Es ist der Schüler, der für den WOW-Day arbeitet.

Müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?

Sozialversicherungsbeiträge müssen für die Tätigkeit im Rahmen des WOW-Days nicht abgeführt werden. Sozialabgaben (Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) werden fällig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 SGB VI vorliegt. Das ist der Fall, wenn Arbeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit (d.h. in Abhängigkeit und gegen Entgelt) geleistet wird. Da dies hier nicht der Fall ist, sondern auf das Entgelt vielmehr verzichtet wird, liegt kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben vor.

Wird auf das Arbeitsentgelt Lohnsteuer erhoben?

Auf Arbeitsentgelt wird normalerweise Lohnsteuer erhoben. Darauf wird seitens der Finanzbehörden „aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen“ verzichtet, wie das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 28.9.2004 erklärt. Bedingung für die Lohnsteuerfreiheit ist die Überweisung der von der/dem Schüler/in erwirtschafteten Vergütung an die Freunde der Erziehungskunst. Diese Überweisung darf seit Oktober 2014 über die Waldorfschule erfolgen, die der Schüler besucht.

Wie ist der WOW-Day zu verbuchen?

Der WOW-Day-Arbeitsvertrag dient als Buchungsbeleg, die Vergütung kann als außerordentlicher Personalaufwand verbucht werden. Die Rechtsgrundlagen inklusiv der Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesknappschaft finden Sie zum Download hier.

Infos für Arbeitgeber*innen

Eine Idee des WOW-Days ist es, durch Arbeit in Betrieben Geld zu verdienen, das Einrichtungen weltweit zu Gute kommt. Das ist in rechtlicher Hinsicht ohne größere Probleme umsetzbar. Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Mitmach-Materialien

Hier finden Sie Musterarbeitsverträge, das Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Bundesknappschaft, Info- und Pressematerial sowie Formulare zum Sponsorenlauf zum Download.

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Der WOW-Day lebt durch Eure Aktionen. Habt Ihr eine Idee, mit der Ihr Euch beteiligen wollt? Dann nichts wie her damit!

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