Freiwilligendienste | Notfallpädagogik
+49 (0)721 20111-0
Waldorf weltweit | WOW-Day | Patenschaften
+49 (0)30 617026 30
Home: Freunde Waldorf

Schenken

Wer sich Gedanken macht, auf welchen Wegen man mit eigenem Geld den Impuls der Waldorfpädagogik weltweit unterstützen kann – oder auch umfassender: wie ein anderer Umgang mit Geld überhaupt gefunden werden kann –, stößt bald auf viele Fragen.

Es gibt für den individuellen Umgang mit eigenem Vermögen viele Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel bedingte Schenkungen machen und im Notfall wieder über sein Geld verfügen. Man kann Teile seines Vermögens weggeben und dennoch über die Erträge verfügen – und vieles andere. Gerne stehen wir für persönliche Gespräche zur Verfügung, um Fragen zu beantworten bzw. zu besprechen – nach Vereinbarung gern auch durch Hinzuziehen eines kompetenten Steuerberaters oder Anwalts.

Spenden

Schenkungen an gemeinnützige Organisationen sind als Spende steuerabzugsfähig – bis zu einem Höchstsatz von 20% des Einkommens oder 0,4% der gesamten Umsätze und aufgewendeten Löhne und Gehälter. Spenden, die den Höchstsatz überschreiten, können laut Einkommenssteuergesetz (§10b EStG) auf künftige Veranlagungszeiträume aufgeteilt werden. 

Geschenkspende

Mit unserer Geschenkspende können Sie über die Freunde der Erziehungskunst als Geschenk an Familie oder Freunde eine Initiative unterstützen und eine Freude der besonderen Art bereiten. Zu den Geschenkspenden.

Speziellere Schenkungen

Daneben gibt es speziellere Formen von Schenkungen, zum Beispiel:

Bedingte Schenkung:  Hierbei können Sie sich ein Widerrufsrecht vorbehalten und die Schenkung im Fall einer eigenen wirtschaftlichen Notlage ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die bedingte Schenkung geht erst mit Ihrem Tode endgültig an den Beschenkten über.

Schenkung mit Nießbrauch-Vereinbarung: Hierbei geht Ihre Schenkung unmittelbar an den Beschenkten über, der Ihnen zu Lebzeiten einen zu vereinbarenden regelmäßigen „Nießbrauch“ zahlt.

Schenkung von Immobilien: Die Übertragung von Immobilien erfordert einen notariell beurkundeten Vertrag und einen Grundbucheintrag der Schenkung.

Schenkungen im Todesfall

Lesen Sie hierzu mehr auf einer eigenen Seite.

Jetzt fördern & spenden
Jetzt fördern & spenden