Informationen für die Schule

Der WOW-Day ist geeignet für alle Jahrgangsstufen, von Klasse 1 bis 13, wenn die Organisation in einem pädagogischen, altersentsprechenden Zusammenhang steht, von jedem Lehrer mit seiner Klasse beschlossen wird und den rechtlichen Rahmen berücksichtigt.

Durch Eintags-Arbeitsplätze, Sponsorenläufe, Bastel- und Verkaufsaktivitäten, Zirkusvorstellungen in der Fußgängerzone oder andere Aktionen sammeln Schülerinnen und Schüler Spenden für bessere Bildung und Lebensbedingungen von Kindern in aller Welt.

Der Tag

Entweder schließt sich die Schule dem vorgeschlagenen europaweiten Termin an, oder sie bestimmt den Tag ihres WOW-Days selbst.

Organisation der Arbeitsplätze für Schüler(innen)

Schülerinnen und Schüler arbeiten einen Tag lang und spenden das verdiente Geld an Waldorfinitiativen weltweit. Sie gehen für einen guten Zweck arbeiten und bekommen dadurch einen Tag Einblick in das Berufsleben.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Beim WOW-Day ist unbedingt das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten:  Schüler unter 13 Jahren dürfen noch nicht arbeiten gehen, können aber Hilfsdienste im Freundes- und Familienkreis leisten oder eine Klassenaktion wie einen Sponsorenlauf, einen Flohmarkt oder Kuchenverkauf organisieren.

Kinder ab 13 Jahren dürfen beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Diese darf unter anderem nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden täglich und nur zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen. Zulässige Beschäftigungen können z.B. das Austragen von Zeitungen, Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern, Nachhilfeunterricht, Erntearbeiten, Handreichungen beim Sport etc. sein.

Jugendliche, also Personen zwischen 15 und 18 Jahren, dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich und nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden (Jugendliche über 16 Jahren dürfen ausnahmsweise, z.B. in der Landwirtschaft, Bäckereien oder Konditoreien, ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden).

Für alle gilt: Die Arbeitsaufnahme bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die vorher eingeholt werden muss. Eine entsprechende Unterschriftszeile ist im Muster-Arbeitsvertrag vorgesehen.

*Diese Gesetze gelten für Deutschland. Bitte überprüfen Sie das Jugendschutzgesetz in ihrem Land*

Versicherungsfragen

Wenn der WOW-Day als Schulveranstaltung stattfindet, was die Regel sein sollte, sind die Schüler über die Schule unfallversichert.  
Die ganze Schule oder auch nur einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen können sich am WOW-Day beteiligen. Wichtig ist, dass die Schule organisatorisch "das letzte Wort" hinsichtlich der Auswahl der Tätigkeiten hat. Nur wenn der WOW-Day als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, besteht zugunsten der Schüler Unfallversicherungsschutz. Dazu gehört neben der ausführlichen Besprechung des Projektes als schulische Veranstaltung, dass nicht teilnehmende Schüler an einer anderweitigen schulischen Veranstaltung teilnehmen, in keinem Fall aber schulfrei haben (dies wäre auch pädagogisch verfehlt, weil es zu Unmut bei den Teilnehmenden führen würde). Außerdem empfiehlt es sich, dass die Lehrer einzelne Arbeitsstellen besuchen.

Der Arbeitsvertrag

Im Vorfeld bekommt jeder Schüler einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag besteht aus 3 Durchschlägen: Ein Exemplar erhält der Schüler, eines der Arbeitgeber, eines die Schule. Der vollständig ausgefüllte Vertrag dient gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für den Schüler, als Nachweis für die Versicherung im Schadensfall und als Buchhaltungsbeleg für den Arbeitgeber.

Wie wird es gemacht?

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich nun mit ihrem Arbeitsvertrag in ihrer Umgebung einen Betrieb oder ein Unternehmen, in dem sie gerne einen Tag lang arbeiten würden. Sie können in jedem Geschäft, Betrieb oder Unternehmen ihrer Wahl arbeiten. Auch die zuständige Orts-, Stadt- oder Kreisverwaltung kann als Arbeitgeber gewonnen werden.
Mit dem Arbeitgeber vereinbaren die Schüler(innen) einen Stundenlohn oder festen Betrag, als Vergütung für ihren WOW-Day. Diesen Betrag überweist dann der Arbeitgeber direkt an das Konto der Freunde der Erziehungskunst zugunsten der unterstützten Projekte in aller Welt.

Wir bitten Sie die Überweisung der Erlöse innerhalb von vier Wochen zu tätigen. Dies ermöglicht uns eine schnelle Abwicklung und Weiterleitung der Spenden an die begünstigten Projekte. Dadurch können wir auch sicher stellen, dass die engagierten Schüler eine zeitnahe Rückmeldung erhalten.

Presse

Wenn sich Schüler freiwillig für bessere Lebenschancen für Kinder in aller Welt engagieren, ist das eine tolle Sache! Informieren Sie doch die lokale Presse über Ihren WOW-Day - es ist nicht zuletzt auch für Schülerinnen und Schüler ein tolles Lob und sehr motivierend, wenn sie ihr Engagement in einem kleinen Zeitungsbericht erwähnt finden.

Wenn Schülerinnen und Schüler über ihren WOW-Day einen Bericht schreiben möchten, wenn es Zeitungsberichte oder schöne Bilder gibt, schicken Sie es bitte an die Freunde der Erziehungskunst. Sie werden alle Berichte hier veröffentlichen.