Informationen für den Arbeitgeber

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung der WOW-Day (Waldorf One World) Aktion der deutschen Waldorfschulen! An diesem Tag engagieren sich die Schülerinnen und Schüler für benachteiligte Kinder in aller Welt – und wollen z.B. mit einem Eintags-Arbeitsplatz Geld für einen guten Zweck verdienen.

Wenn Sie interessiert sind, einem oder mehreren Schülern einen solchen Eintags-Arbeitsplatz anzubieten, finden Sie im Folgenden wichtige Informationen vorab:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Wichtigste Voraussetzung für die Bereitstellung eines Eintags-Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeitssicherheit sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Da Schüler beim WOW-Day nur wenige Stunden arbeiten, haben die Gewerbeaufsichten keinerlei Bedenken gegen eine Teilnahme von 13- und 14-Jährigen. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass diese nur leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten erledigen. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie die Entwicklung und die Gesundheit, den Schulbesuch und die Unterrichtsteilnahme nicht nachteilig beeinflusst. Die Beschäftigung darf nicht mehr als zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich und nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erfolgen. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden, jedoch nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.

Generell gilt: Schüler unter 18 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreter) beschäftigt werden.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Versicherungsfragen

Da der WOW-Day eine Schulveranstaltung ist, sind die Schüler über die Schule unfallversichert. Sozialversicherungsbeiträge müssen laut Auskunft der Bundesknappschaft für die Tätigkeit nicht abgeführt werden. 

Der Arbeitsvertrag

Jeder Schüler erhält von seiner Schule einen Arbeitsvertrag (3 Exemplare) der von ihm, seinem Arbeitgeber und dem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Das Arbeitsverhältnis endet am Ende des Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Ein Musterarbeitsvertrag finden Sie unter Downloads

Der Arbeitsvertrag ist die offizielle Teilnahmebestätigung für den Schüler und somit notwendig. Nur mit einem vollständig ausgefüllten Arbeitsvertrag ist der Schüler für den WOW-Day in der Schule entschuldigt und unfallversichert. Es empfiehlt sich unbedingt, der Schule ihr Vertragsexemplar vor Arbeitsantritt zukommen zu lassen. 

Die Entlohnung

Es gibt keinen festen, vorgeschriebenen Mindestlohn, der an den Schüler gezahlt werden muss. Jeder Schüler vereinbart mit dem Arbeitgeber selbst einen Lohn für seine Tätigkeit. Die Entlohnung sollte der Tätigkeit entsprechen und auch dem Alter des Schülers angemessen sein. Als Richtlinie sollte ein Lohn von mind. 5 Euro pro Stunde dienen. Bitte zahlen Sie dem Schüler den Lohn nicht bar aus, sondern überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Freunde der Erziehungskunst (siehe Kontoinformationen rechts).

Wir bitten Sie die Überweisung der Erlöse innerhalb von vier Wochen zu tätigen. Dies ermöglicht uns eine schnelle Abwicklung und Weiterleitung der Spenden an die begünstigten Projekte. Dadurch können wir auch sicher stellen, dass die engagierten Schüler eine zeitnahe Rückmeldung erhalten.

Spendenquittung und Verbuchung

Der Arbeitgeber erhält für den Einsatz des Schülers keine Spendenquittung, da es sich nicht um eine Spende, sondern um eine Entlohnung für die Arbeitsleistung des Schülers handelt. Es ist der Schüler, der für den WOW-Day arbeitet. Wegen der Besonderheit des Projekts wird von einem steuerrechtlichen Abzug durch die Finanzämter abgesehen. Somit müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Ausgaben müssen daher nicht als Lohn verbucht werden, sondern können über das Kostenkonto „Aushilfe“ oder als „sonstige Kosten“ laufen. Als Beleg für die Buchhaltung ist der Durchschlag des Arbeitsvertrags anerkannt.

 

Überweisungen

Freunde der Erziehungskunst
GLS Gemeinschaftsbank
Bankleitzahl 430 609 67
Konto 13 042 015
IBAN DE9430609670013042015
BIC GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Ort und Name der Schule