Über die "Freunde" ist die Teilnahme am Freiwilligen Jahr im Ausland (FJA) - gemäß dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - oder am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts, der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen wurde, möglich. Das Höchstalter für ein FJA ist auf 27 Jahre festgesetzt (Dienstabschluss vor dem 28. Geburtstag), für weltwärts auf 28 Jahre (Vertragsabschluss mit der Entsendeorganisation vor dem 29. Geburtstag). Über unser privatrechtlich organisiertes Programm Ü27 können außerdem Personen, die älter als 27 Jahre sind, einen internationalen Freiwilligendienst machen.
Sie sollten
Zu allen freiwilligen Diensten der "Freunde" gehören Seminare und pädagogische Veranstaltungen vor, während und nach Ihrem sozialen Jahr im Ausland. Sie werden im Vorfeld praxisbezogen und methodisch vielseitig auf Ihr Arbeitsfeld und die eigene und fremde Kultur vorbereitet. Nach dem Freiwilligendienst geht es um die Reflexion der gemachten Erfahrungen – sowohl auf persönlicher als auch gesellschaftlicher Ebene. Es geht auch darum, die "Reintegration in den deutschen Alltag" zu begleiten bzw. einen umgekehrten Kulturschock aufzufangen und dazu anzuregen, sich mit Zukunftsplänen auseinander zu setzen.
Das Freiwillige Jahr im Ausland (FJA) – ersetzt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei den "Freunden" - ist ein durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezuschusstes Programm. weltwärts wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Bei beiden Programmen wird ein Teil der Kosten von einer Solidargemeinschaft getragen, zu der die "Freunde", die Dienststellen im Ausland und die Freiwilligen selbst gehören. Die Freiwilligen engagieren sich durch den Aufbau von Förderkreisen, mit deren Hilfe sie Spenden akquirieren. Der Förderkreis besteht aus einer Gruppe von Menschen, die die Freiwilligendienste durch Spenden in den Freiwilligenfonds unterstützen. Darüber hinaus leisten die Förderer ideelle Unterstützung für die Freiwilligen.
Durch die Förderkreise wird gewährleistet, dass für alle Freiwilligen die gleichen Voraussetzungen gelten und die Durchführung des Dienstes unabhängig von der finanziellen Lage des einzelnen Freiwilligen ist.
Die Durchführung des privatrechtlichen Programms Ü27 finanzieren die Freiwilligen mit einer Kostenpauschale.
Für Freiwillige der Programme FJA und weltwärts sind folgende Leistungen durch die staatliche Förderung, die Beiträge der Dienststellen und durch die Spenden der Förderkreise in den Freiwilligenfonds sichergestellt:
Wichtige zusätzliche Information: Sowohl beim FJA als auch bei weltwärts besteht gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld.
Ü27-Freiwillige tragen ihre internationalen Reisekosten selbst; das Taschengeld hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Dienststelle ab. Ansonsten erhalten sie dieselben Leistungen wie die Freiwilligen der staatlich geförderten Programme.
Es gibt KEINE Bewerbungsfrist!
D.h. allgemein gilt, dass eine Bewerbung für einen Freiwilligendienst über die "Freunde" jederzeit möglich ist. Wir empfehlen jedoch, frühzeitig - idealerweise 12 bis 9 Monate vor der gewünschten Ausreise - die Bewerbung in die Wege zu leiten, da im Laufe der Zeit die Auswahl an Ländern und Dienststellen merklich abnimmt.
Hier gelangen Sie zur Bewerbung.