1. Kann ich mich auch als Nicht-Waldorfschüler bei den "Freunden" bewerben?
Ja. Ein Freiwilligendienst im Ausland über die Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. steht allen Interessierten offen. Es kann aber sein, dass einzelne Dienststellen bevorzugt Waldorfschüler für einen Freiwilligendienst auswählen. Der Waldorfschüleranteil der TeilnehmerInnen liegt derzeit bei ca. 40 %.
2. Gibt es Altersgrenzen für einen Freiwilligendienst?
Sie können einen Freiwilligendienst grundsätzlich in jedem Lebensalter antreten. Für die staatlich geförderten Auslandsprogramme Freiwilliges Jahr im Ausland (FJA) und weltwärts gilt ein Höchstalter von 27 oder 28 Jahren. Ältere Freiwillige können die "Freunde" über ein privatrechtliches Programm entstenden. Bei Dienstantritt im Ausland müssen Sie allerdings mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Kann ich über die "Freunde" auch einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren?
Ja. Seit Sommer 2011 ist es möglich, über die "Freunde" einen i.d.R. 12-monatigen Freiwilligendienst in anthroposophischen und/oder waldorfpädagogischen Einrichtungen in Deutschland zu leisten. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier. Das Programm Incoming wendet sich ausschließlich an internationale Freiwillige (d.h. Freiwillige aus dem Ausland), die einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren möchten. Zum Incoming geht es hier.
4. Kann ich gemeinsam mit einem/r Freund/in meinen Freiwilligendienst in einer Dienststelle leisten?
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei den Dienststellen.
5. Benötige ich spezielle Impfungen, um einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren zu können?
In einigen Ländern, in denen die "Freunde" Freiwilligendienste anbieten, sind besondere Impfungen vorgeschrieben. In aller Regel werden bestimmte Impfungen „lediglich“ empfohlen. Diese sind also nicht vorgeschrieben, können jedoch dennoch äußerst sinnvoll bzw. notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich schon einige Monate vor Ihrer Ausreise bei Ihrem Arzt und auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, welche zusätzlichen Impfungen Sie benötigen. Auch die Webseite fit for travel - Gesund auf Reisen sowie verschiedene Tropeninstitute geben Empfehlungen zu Impfungen. Das Thema Gesundheitsvorsorge muss, in Abhängigkeit vom Einsatzland, auch über die Frage von Impfungen hinaus ernst genommen werden.
6. Kann ich über die "Freunde" ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland absolvieren?
In der Vergangenheit konnte ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland nach § 14c Zivildienstgesetz absolviert werden. Mit dem Wegfall des Zivildienstes ist es auch bei der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Ausland (FSJ) zu Veränderungen gekommen. Das FSJ im Ausland bieten die "Freunde" so wie nahezu alle anderen Träger in Deutschland seitdem nicht mehr an, da die Rahmenbedingungen sehr ungünstig sind. Jedoch gibt es zum Freiwilligen Sozialen Jahr gute Alternativen: den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD), den die "Freunde" im Rahmen des Freiwilligen Jahr im Ausland (FJA) anbieten sowie den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts.
Beim Freiwilligen Jahr im Ausland (FJA) der "Freunde" handelt es sich nicht um ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetztes, sondern um einen internationalen Freiwilligendienst, der auf Grundlage der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlassenen Richtlinie zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) durchgeführt wird.
1. Wie lange dauert ein Freiwilligendienst über die "Freunde"?
Ein Freiwilligendienst über die "Freunde" dauert i.d.R. 11 oder 12 Monate. Machen Sie sich bitte bewusst, dass der Freiwilligendienst gut vor- und nachbereitet werden muss. Gerade im Vorfeld des Freiwilligendienstes müssen viele organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. Außerdem ist die Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren verpflichtend. Die Seminarzeiten in Deutschland finden zusätzlich zur 11 oder 12-monatigen Dienstzeit im Ausland statt.
2. Wann kann ich ausreisen?
Die Ausreise ist von Juli bis November möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch erst ausreisen können, wenn Sie an dem obligatorischen Vorbereitungsseminar erfolgreich teilgenommen haben. Ein Dienstbeginn ist ohne die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar NICHT möglich!
3. Wie läuft ein Freiwilligendienst über die "Freunde" ab?
Ein Freiwilligendienst über die "Freunde" hat im Regelfall - grob skizziert - folgenden Ablauf:
Nachdem Sie sich bei der Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. erfolgreich beworben haben, erhalten Sie von den "Freunden" Zugang zu unserem Bewerbungsportal, das alle weiteren Schritte Ihrer Bewerbung unterstützt. Hier können Sie bis zu fünf Dienststellen aussuchen, bei denen Sie sich online bewerben. Gleichzeitig bauen Sie Ihren Förderkreis auf. Wenn Sie von einer Dienststelle eine Zusage erhalten, füllt diese einen Verbindlichen Vertrag (Partner Project Agreement = PPA) aus. Nun beginnt auch die Zeit der organisatorischen Vorbereitungen (Flugbuchung, Visabeschaffung u.v.m.). Vor der Ausreise müssen alle Freiwilligen an einem Vorbereitungsseminar teilnehmen. Spätestens dort kommt es zur Unterzeichnung des Entsendevertrages. Erst im Anschluss an das Vorbereitungsseminar ist eine Ausreise möglich. Nach Antritt des Freiwilligendienstes im Ausland, der i.d.R. 12 Monate dauert, stehen Ihnen die "Freunde" bei eventuell entstehenden Fragen oder Problemen jederzeit zur Verfügung. Während der Dienstzeit im Ausland nehmen Sie entweder an dienstbegleitenden pädagogischen Veranstaltungen oder an einem Zwischenseminar im Gastland teil. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes ist die Teilnahme am Rückkehrerseminar sowie ggf. an einem Engagementkolleg verpflichtend.
Abweichend vom beschriebenen Verfahren können Ü27-BewerberInnen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der "Freunde" außerhalb des Bewerbungsportals individuell vermittelt werden. Der genaue Ablauf hängt davon ab, welche Vorstellungen Sie von Ihrem Freiwilligendienst haben.
WICHTIGER HINWEIS: Verwenden Sie bei allen Bewerbungen und bei Briefwechseln mit Ämtern u.Ä. nur Kopien! Immer wieder geht Post verloren, daher geben Sie bitte Ihre Originale nie aus der Hand!
1. Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Nein, es gibt KEINE Bewerbungsfrist!
D.h. prinzipiell können Sie sich bei den "Freunden" jederzeit bewerben. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, sich so frühzeitig wie möglich zu bewerben (am besten zwölf bis neun Monate vor Dienstbeginn), da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Freiwilligenplätze mit der Zeit deutlich abnimmt.
2. Wie bewerbe ich mich bei den "Freunden"?
Um über die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. als Trägerorganisation einen Freiwilligendienst im Ausland absolvieren zu können, füllen Sie bitte den unter dem Menüpunkt Bewerben zu findenden Bewerbungsbogen online aus. Die Zusendung des Bewerbungsbogens und der Lebensläufe in Deutsch und Englisch geschieht über das Online-System.
Hinweis für Ü27-BewerberInnen:
Abhängig von den Vorstellungen und Wünschen, die Sie von Ihrem Freiwilligendienst haben, können die folgenden Punkte (3 bis 8) in Ihrem Fall von dem beschriebenen Verfahren abweichen, falls Sie von den "Freunden" individuell an eine Dienststelle vermittelt werden.
3. Was passiert, nachdem ich mich bei den „Freunden“ beworben habe?
Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung wird diese von den "Freunden" geprüft. Nach der Prüfung durch uns erhalten Sie ggf. eine Trägerzusage. Im zweiten Schritt erhalten Sie Zugang zu unserem Bewerbungscenter im Internet, wo Sie sich mehrere Dienststellen aussuchen können. Anschließend können Sie sich über das Bewerbungscenter entweder direkt bei den ausgewählten Dienststellen im Ausland bewerben oder Sie erhalten eine Einladung zu einem Orientierungsseminar. Dort haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Dienststellenauswahl mit einem/r MitarbeiterIn der "Freunde" zu besprechen, bevor Sie sich bei den Dienststellen im Ausland bewerben. Nachdem Sie auch eine Zusage einer Dienststelle aus dem Ausland erhalten haben, kann der Freiwilligendienst in aller Regel stattfinden.
4. Wie komme ich zu einer Platzzusage aus dem Ausland?
Grundsätzlich entscheiden bei den "Freunden" die Einsatzstellen darüber, mit welchen Freiwilligen sie zusammenarbeiten möchten. Daher bewerben Sie sich direkt bei den Dienststellen im Ausland über das Bewerbungscenter für einen Platz. Die Bereitschaft, Sie für einen Freiwilligendienst aufzunehmen, bekundet die Einsatzstelle mit der Zusendung einer Vorläufigen Projektvereinbarung (PPA) an Sie. Ebenso möglich sind natürlich Absagen. Falls Sie mehrere Absagen erhalten, können Sie sich im Bewerbungscenter neue Dienststellen aussuchen und sich erneut bewerben. Es empfiehlt sich, nachdem die Bewerbung über das Bewerbungscenter an die Dienststelle weitergeleitet wurde, direkt telefonisch und/oder per E-Mail Kontakt mit der Dienststelle aufzunehmen und alle offenen Fragen zu klären.
5. Wie geht es weiter, wenn eine Platzzusage aus dem Ausland vorliegt?
Bei der Platzzusage (Preliminary Project Agreement (PPA) bzw. vorläufige Projektvereinbarung) handelt es sich um ein Angebot von Seiten der Dienststelle an Sie. Es enthält Detailangaben zu dem geplanten Dienst. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, klären Sie Fragen zum PPA bitte umgehend mit den für Sie zuständigen MitarbeiterInnen bei den "Freunden" bzw. direkt mit der Dienststelle.
Wenn Sie das Angebot annehmen, gehen Sie mit der Dienststelle einen verbindlichen Vorvertrag ein. Sobald dieser den "Freunden" vorliegt, beginnen die ersten Schritte zur Vorbereitung Ihres Freiwilligendienstes, und Sie erhalten entsprechende Nachricht und weitere Unterlagen.
6. Was mache ich, wenn mir mehrere Platzzusagen in Aussicht gestellt wurden?
Da Sie sich im Vorfeld eine begrenzte Anzahl an Einsatzstellen ausgesucht haben, wird davon ausgegangen, dass in der Regel die erste Platzzusage angenommen wird. Selbstverständlich wird Ihre Zustimmung abgewartet, bevor andere Dienststellen die Mitteilung bekommen, dass Sie nicht mehr als BewerberIn zur Verfügung stehen.
7. Was mache ich, wenn ich von den Dienststellen nur Absagen bekomme?
Prinzipiell gilt, dass die "Freunde" Sie bei der Suche nach einer geeigneten Dienststelle unterstützen. Nach Absagen bekommen Sie die Möglichkeit, sich bei weiteren Dienststellen zu bewerben.
8. Habe ich bei der Bewerbung bei den Dienststellen Konkurrenz?
Ja. Sie sollten auf jeden Fall davon ausgehen, dass Sie deutsche MitbewerberInnen der "Freunde" und teilweise auch von anderen Trägerorganisationen sowie MitbewerberInnen aus anderen Ländern haben. Genauso wie Sie entscheiden können, bei welchen Dienststellen Sie sich bewerben, und genauso wie Sie nicht einfach einen Platz zugewiesen bekommen, treffen auch die Dienststellen eine eigene Entscheidung.
1. Gibt es bei den Dienst- und Einsatzstellen einen besonderen Fokus?
Einrichtungen, die mit den "Freunden" im Bereich der internationalen Freiwilligendienste zusammenarbeiten, arbeiten zum größten Teil auf Grundlage der Waldorfpädagogik und der Anthroposophie.
2. In welchen Arbeitsbereichen bieten die "Freunde" Freiwilligendienste an?
Die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. vermitteln Freiwillige in Schulen, Kindergärten, Einrichtungen für Kinder (Heilpädagogik) und Erwachsene (Sozialtherapie) mit Behinderung, Projekte der Jugendarbeit, Sozialarbeit und der Entwicklungszusammenarbeit, in die Altenhilfe, in Kinderheime und in Projekte der biologisch-dynamischen Landwirtschaft.
3. Vermitteln die "Freunde" auch Praktika, Kurzzeiteinsätze und Bau- und Workcamps?
Nein. Die "Freunde" bieten ausschließlich langfristige Freiwilligendienste im Ausland von i.d.R. 12 Monaten an. Ausführliche Informationen zu Work- und Baucamps erhalten Sie bei RAUSVONZUHAUS.
1. Werden meine internationalen Reisekosten übernommen?
Bei den staatlich geförderten Freiwilligendiensten Freiwilliges Jahr im Ausland (FJA) und weltwärts tragen die "Freunde" einmalig die Fahrt- und Flugkosten zu Ihrer Dienststelle und zurück. Bei privaten Reisen während des Freiwilligendienstes müssen Sie selbst die Kosten übernehmen. Freiwillige in unserem privatrechtlich organisierten Programm Ü27 müssen ihre internationalen Reisekosten selbst tragen.
2. Erhalte ich während meines Freiwilligendienstes Taschengeld?
Bei allen staatlich geförderten Freiwilligendiensten Freiwilliges Jahr im Ausland (FJA) und weltwärts erhalten Sie ein monatliches Taschengeld für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland. Das Taschengeld beträgt mindestens 100 Euro monatlich. In Abhängigkeit von den Möglichkeiten der Dienststelle kann das Taschengeld im Freiwilligen Jahr im Ausland (FJA) bis zu 300 Euro pro Dienstmonat betragen. Bei Freiwilligen in unserem privatrechtlich organisierten Programm Ü27 hängt es von den finanziellen Möglichkeiten der Dienststelle ab, ob Taschengeld gezahlt werden kann oder nicht.
3. Erhalte ich während meines Freiwilligendienstes Unterkunft und Verpflegung?
Ja. Bei allen Freiwilligendiensten im Ausland über die "Freunde" erhalten Sie kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. In seltenen Einzelfällen kann es individuell vereinbarte Ausnahmen geben, bei denen ein/e Freiwillige/r zur Unterkunft und Verpflegung beiträgt. Dies ist jedoch nicht der Regelfall und nur möglich, wenn es keine besondere Belastung für den/die Freiwillige/n bedeutet.
Die Unterkunft und Verpflegung orientiert sich in der Regel an den landes- und ortsüblichen Standards. Dies bedeutet, dass sie hinreichend ist, jedoch insbesondere in sogenannten Entwicklungsländern z.T. sehr einfach sein kann.
4. Sind Kindergeldzahlungen während des Freiwilligendienstes gewährleistet?
Sowohl beim Freiwilligen Jahr im Ausland (FJA) als auch beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld.
5. Was ist ein Förderkreis?
Ein Förderkreis ist ein Kreis von Menschen aus Ihrem Umfeld oder darüber hinaus, die Ihren Freiwilligendienst ideell begleiten und mit Spenden in den Freiwilligenfonds dazu beitragen, dass die "Freunde" Freiwilligendienste durchführen können. Der Förderkreis wird von den Freiwilligen selbst aufgebaut. Wenn Sie Ihren Freiwilligendienst über das Freiwillige Jahr im Ausland (FJA) oder weltwärts leisten, geben wir Ihnen rechtzeitig ausführliche Informationen und Hilfestellungen, wie Sie beim Aufbau Ihres Förderkreises vorgehen können. Eine ausführlichere Erläuterung zum Förderkreis finden Sie hier.
6. Welche zusätzlichen Kosten können auf mich zukommen?
Zusätzliche Kosten können z.B. für Visa und für Fahrten zu Seminaren anfallen. Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig, ob und in welcher Höhe für Sie zusätzliche Kosten entstehen und beziehen Sie sie von Anfang an in Ihre Überlegungen zur Finanzierung Ihres Freiwilligendienstes mit ein!
1. Wie werde ich von den "Freunden" auf meinen Freiwilligendienst vorbereitet?
Die "Freunde" stehen Ihnen bei allen anfallenden Fragen rund um Ihre Bewerbung - seien es bspw. Fragen zum Thema Kindergeld, Visa u.v.m. - jederzeit zur Verfügung. Neben organisatorischen Hilfestellungen sorgen die "Freunde" für die pädagogische Begleitung vor, während und nach Ihrem Freiwilligendienst. Sollten Sie also in irgendeiner Form Probleme bspw. mit der Dienststelle o.a. haben, unterstützen Sie unsere pädagogischen MitarbeiterInnen mit Rat und Tat.
2. Welche Seminare sind obligatorisch?
Folgende Seminare sind bei den jeweiligen Programmen verpflichtend:
Freiwilliges Jahr im Ausland (FJA): Vorbereitungsseminar, begleitende pädagogische Veranstaltungen im Ausland, teilweise Zwischenseminar, Rückkehrerseminar, Engagementkolleg
weltwärts: Orientierungs- und Auswahlseminar und Vorbereitungsseminar, Zwischenseminar im Gastland, Rückkehrerseminar, Engagementkolleg
Ü27: Vorbereitungsseminar, Rückkehrerseminar. Optional: Zwischenseminar, Engagementkolleg
1. Welche Versicherungen sind durch die "Freunde" während meines Freiwilligendienstes im Ausland abgedeckt?
Während Ihres Freiwilligeneinsatzes im Ausland sind Sie unfallversichert, haftpflichtversichert und auslandskrankenversichert. Die Kosten der Versicherungen werden von den "Freunden" getragen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland während der Zeit Ihres Freiwilligendienstes im Ausland selbst verantwortlich sind. Hierzu erhalten Sie von den "Freunde" ausführliche Beratungshilfe.
Während der Seminare sind Sie über die "Freunde" unfall- und haftpflichtversichert.
2. Bin ich während meines Freiwilligendienstes rentenversichert?
Nein. Keines der Programme und die dazugehörigen Leistungen beinhalten die Rentenversicherung.
3. Habe ich während meines Freiwilligendienstes Anspruch auf Halbwaisenrente?
Nein. Leider haben Sie über keines der Freiwilligendienstprogramme Anspruch auf Waisenrente (Voll- oder Halbwaisenrente). Wir möchten Sie dennoch ermutigen, sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der entsprechenden Behörde nach den Chancen eines Weiterbezugs der Waisenrente während Ihres Freiwilligendienstes zu erkundigen.
1. Brauche ich als Freiwilliger ein Visum?
In vielen Ländern benötigen Sie für Ihren Freiwilligendienst ein Visum. Die Ausnahme bilden lediglich einige europäische Länder. Nachdem Sie eine Zusage einer Dienststelle bekommen haben, erhalten Sie hierzu von den "Freunden" automatisch ausführliche Informationen.
BITTE BEACHTEN Sie, dass der Status "Freiwillige/r" in einigen Ländern ein spezielles Visum fordert. Bitte beantragen Sie daher auf keinen Fall ein Visum, ohne sich vorher ausreichend informiert zu haben!!!
Fehler bei der Visabeschaffung können gravierende Folgen haben!!!
2. Wer trägt die Kosten für mein Visum?
Die Kosten für Ihr Visum müssen Sie i.d.R. selbst tragen.
3. Können mir die "Freunde" bei der Beschaffung des richtigen Visums behilflich sein?
Die "Freunde" sind Ihnen bei der Beschaffung des Visums beratend behilflich. Beantragen Sie bitte kein Visum, ohne sich vorher ausreichend zu informieren. Halten Sie ggf. Rücksprache mit den "Freunden". Viele Länder kennen kein Freiwilligendienst-Visum, da der Status „Freiwilliger“ so nicht existiert. Hier kommen bei der Visabeschaffung Sonderregelungen auf Sie zu.