Wie lange dauert ein Freiwilligendienst über die "Freunde"?
Ein Freiwilligendienst über die "Freunde" dauert i.d.R. 12 Monate. In Absprache mit den Einsatzstellen kann im Ausnahmefall die Dauer des Dienstes verkürzt oder verlängert werden.
Wann beginnt ein Freiwilligendienst?
Der Freiwilligendienst beginnt im August/ September eines jeden Jahres. Ein Quereinstieg ist nach individueller Absprache möglich.
Kann ich mich auch als Nicht-Waldorfschüler bei den "Freunden" bewerben?
Ja. Ein Freiwilligendienst über die Trägerorganisation Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. steht allen Interessierten offen.
Die Dienststellen der "Freunde" sind jedoch ausschließlich Waldorfeinrichtungen.
Bis zu welchem Lebensalter kann man einen Freiwilligendienst machen?
Sie können einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in jedem Lebensalter, im FSJ bis 27 Jahre machen.
Wie alt muss ich sein um einen Freiwilligendienst beginnen zu können?
Bei Dienstantritt müssen Sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Können internationale Freiwillige an den Programmen teilnehmen?
Bereits seit 2006 betreuen die "Freunde" Freiwillige aus dem Ausland bei ihrem Freiwilligendienst in Deutschland über das Incoming. Das ist auch in Zukunft möglich. Hier erfahren Sie mehr.
Benötige ich ein Gesundheitszeugnis für einen Freiwilligendienst?
Ja, eine amtsmedizinische Untersuchung oder ein Gesundheitszeugnis ist für bestimmte Einsatzstellen notwendig. Das Gesundheitszeugnis wurde 2001 durch eine „amtsärztliche Belehrung“ ersetzt. Die Belehrung nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz §43 IfSG wird von der örtlichen Gesundheitsbehörde oder von einem dafür zugelassen Arzt durchgeführt und ausgestellt. Die Kosten hierfür übernimmt die Einsatzstelle.
Gibt es bei den Einsatzstellen einen besonderen Fokus?
Einrichtungen, die mit den "Freunden" in den Freiwilligendiensten kooperieren, arbeiten auf Grundlage der Waldorfpädagogik und der Anthroposophie.
In welchen Arbeitsbereichen bieten die "Freunde" Freiwilligendienste an?
Die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. vermitteln Freiwillige in heilpädagogische und sozialtherapeutische Einrichtungen, in Waldorfkindergärten, Horte und Waldorfschulen, in die Altenhilfe, in Krankenhäuser und in Projekte der biologisch-dynamischen Landwirtschaft.
In welchen Bundesländern und Städten kann ich einen Freiwilligendienst leisten?
Bei den "Freunden" können Sie in ganz Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst und in den meisten Bundesländern ein Freiwillig Soziales Jahr absolvieren.
WICHTIGER HINWEIS: Verwenden Sie bei allen Bewerbungen und bei Briefwechseln mit Ämtern u.s.w. nur Kopien! Immer wieder geht Post verloren, daher geben Sie bitte Ihre Originale nie aus der Hand!
Wie bewerbe ich mich?
Was mache ich, wenn ich von der Einsatzstelle eine Absage bekomme?
Prinzipiell gilt, dass die "Freunde" Sie bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle unterstützen. Dies heißt, Sie bekommen von uns weitere Einsatzstellen angeboten, bei denen Sie sich bewerben können.
Habe ich bei der Bewerbung bei den Einsatzstellen MitbewerberInnen?
Ja. Sie sollten auf jeden Fall davon ausgehen, dass Sie MitbewerberInnen der "Freunde" sowie teilweise auch von anderen Trägerorganisationen haben. Genau wie Sie einen großen Einfluss darauf haben, an welche Einsatzstelle Ihre Bewerbung weitergeleitet wird und nicht einfach einen Platz zugewiesen bekommen, treffen auch die Dienststellen eine eigene Auswahlentscheidung.
Kann ich gemeinsam mit einem/r Freund/in meinen Freiwilligendienst in einer Einsatzstelle leisten?
Grundsätzlich ist dies möglich. Die Entscheidung über einen gemeinsamen Einsatz liegt jedoch bei den Einsatzstellen.
Wie werde ich von den "Freunden" auf meinen Freiwilligendienst vorbereitet?
Die "Freunde" stehen Ihnen bei allen anfallenden Fragen rund um Ihre Bewerbung - seien es bspw. Fragen zu einer geeigneten Einsatzstelle, zum Thema Kindergeld, Nebenjobs u.v.m. - jederzeit gerne zur Verfügung.
In den ersten Wochen findet ein Einführungsseminar statt, in welchem Sie umfangreich auf Ihren Einsatz vorbereitet werden und weitere detaillierte Informationen erhalten.
Neben organisatorischen Hilfestellungen sorgen die "Freunde" für die pädagogische Begleitung während Ihres Freiwilligendienstes. Sollten Sie in irgendeiner Form Probleme/Krisen bspw. mit der Dienststelle o.A. haben, unterstützen und beraten die pädagogischen MitarbeiterInnen der "Freunde" Sie mit Rat und Tat.
Welche Seminare sind obligatorisch?
In FSJ und BFD sind 25 Seminartage pro Freiwilligenjahr obligatorisch. Verlängern oder verkürzen Sie Ihren Dienst, fällt pro Monat ein zusätzlicher Seminartag an bzw. weg.
Was passiert auf den Seminaren?
Eine Beschreibung der voraussichtlichen Seminarinhalte finden Sie in Kürze hier.
Die Freiwilligen sind angehalten, an der Gestaltung der Seminare mitzuwirken und diese nach Ihren Bedürfnissen mit zu gestalten.
Was ist eine pädagogische Begleitung/ Anleitung?
Das Spezifische im FSJ und BFD ist eine Begleitung Ihres Freiwilligendienstes durch eine dritte Partei, dem sogenannten Träger. Der Träger ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung, die Seminararbeit und die Begleitung z.B. in Krisen.
In der Einsatzstelle steht Ihnen eine Fachkraft als AnleiterIn für die Praxis zur Verfügung.
Nebenjob
Das FSJ wird als ganztägige Hilfstätigkeit mit einer normalen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden geleistet. Sie stellen Ihre volle Arbeitskraft der Einsatzstelle zur Verfügung, so dass die Einrichtung eine Nebentätigkeit genehmigen muss.
Für Teilnehmer, die älter sind als 27 Jahre, kann der BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden geleistet werden. Eine Nebentätigkeit ist daher erlaubt. Bei einer Vollzeitbeschäftigung braucht es wie im FSJ eine Genehmigung für einen Nebenjob durch die Einrichtung.
Finanzielle Leistungen
Zu den Leistungen während des Freiwilligendienstes siehe "Programmübersicht BFD und FSJ"
Habe ich während meines Freiwilligendienstes Anspruch auf Halb- und Vollwaisenrente?
Die Waisenrente (Halb- und Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ weitergezahlt.
Wie viel Urlaub habe ich während des Freiwilligendienstes?
Ihnen stehen während des Freiwilligendienstes mindestens 26 Tage Urlaub zu. Dauert das FSJ/ der BFD mehr oder weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 auf- bzw. abgerundet. Der Urlaub ist im dienstlichen Interesse der Einsatzstelle zu nehmen.
Darf ich während der Seminarzeiten Urlaub nehmen?
Zu den Seminarzeiten kann kein Urlaub genommen werden.
Sonderurlaub
Wer während des FSJ Kinder- und Jugendfreizeiten betreut, kann hierfür Sonderurlaub erhalten.
Welche Versicherungen sind während meines Freiwilligendienstes abgedeckt?
Sie sind gesetzlich sozialversichert, d.h. die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge für die:
Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Des Weiteren sind Sie während Ihrer Arbeitszeit unfall-und haftpflichtversichert.
Krankenkasse
Mit Beginn des Freiwilligendienstes können Sie nicht mehr über Ihre Eltern mitversichert sein. Sie müssen sich selbstständig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
Während des FSJ können Sie einen Antrag auf Freistellung für die Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Heilmittel stellen.
Verträge im Freiwilligen Sozialen Jahr
Die Freiwilligen, die Einsatzstelle und der Träger schließen vor Beginn des freiwilligen Dienstes eine schriftliche Vereinbarung (ähnlich eines Arbeitsvertrags) ab.
Verträge im Bundesfreiwilligendienst
Im Bundesfreiwilligendienst wird ein Vertrag zwischen dem Bund und dem Freiwilligen geschlossen. Zusätzlich schließen Freiwillige, Einsatzstelle und die "Freunde" eine Vereinbarung ab.
Kündigung
Alle drei Vertragsparteien (die Freiwilligen, die Einsatzstellen und die FSJ-Träger) haben das Recht, eine vorzeitige Kündigung auszusprechen.
Arbeitszeiten
Das FSJ wird ganztägig abgeleistet. Die Arbeitszeiten sind an die Notwendigkeiten der Einsatzstellen angepasst. Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sind durchaus möglich.
Das FSJ wird an als ganztägige praktische Hilfstätigkeit geleistet, i.d.R. besteht eine Fünf-Tage-Woche und 38,5 Stunden Arbeitszeit.
Für Freiwillige über 27 Jahre kann der Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden pro Wochen geleistet werden.
Welche Unterlagen brauche ich nach einer Stellenzusage durch die "Freunde"?