Freiwilligendienste im Ausland für anerkannte Kriegsdienstverweigerer
Die "Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V." sind seit 1993 als Träger für den Anderen Dienst im Ausland, seit 2002 auch für das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland und seit 2007 für den weltwärts-Dienst zugelassen. Im Bereich der Auslandsdienste für anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind wir inzwischen eine der größten Trägerorganisationen.
Der Freiwilligendienst, mit dem die Zivildienstpflicht erfüllt wird, kann entweder als
- Anderer Dienst im Ausland (ADiA) nach §14b Zivildienstgesetz in Ländern, die keine sog. Entwicklungsländer sind
- "weltwärts" (entwicklungspolitischer Freiwilligendienst) nach §14b Zivildienstgesetz in sog. Entwicklungsländern
- Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland (FSJ) nach §14c Zivildienstgesetz (kann zur Zeit nur anerkannten Kriegsdienstverweigerern im Rahmen des §14c Zivildienstgesetzes angeboten werden) in Ländern, die keine sog. Entwicklungsländer sind,
abgeleistet werden.
WICHTIGER HINWEIS
Betrifft: FSJ im Ausland nach § 14c Zivildienstgesetz
Die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. müssen alle folgenden Informationen bezüglich des FSJ im Ausland nach § 14c Zivildienstgesetz unter den Vorbehalt gesetzlicher Veränderungen stellen, da sich im Zusammenhang mit dem Regierungswechsel 2009 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Entsendung im Zuge des FSJ im Ausland nach § 14c ZDG2010/11 vermutlich bereits ab Mai 2010 ändern werden. Leider kennen wir die Details noch nicht.
Trotzdem möchten wir Sie zu einer Bewerbung über die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V. für einen Freiwilligendienst im Ausland, mit dem die Zivildienstpflicht ersetzt wird, ermutigen.
Selbst im Falle eines Wegfalls des FSJ können wir Ihnen weiterhin eine Entsendung als anerkannter Kriegsdienstverweigerer über den Anderen Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b ZDG ermöglichen. Bitte lesen Sie daher auch die Informationen über den ADiA sorgfältig durch!
Bitte unterstützen Sie auch unsere FSJ-Mitmachkampagne engagiert.weltweit! Kampagne zum Erhalt internationaler Freiwilligendienste: www.engagiert-weltweit.de
Über das Programm ADiA ist z.Z. auch eine kurzfristige Ausreise in einige Länder - insbesondere nach Großbritannien - möglich!!! (Stand: 17.12.2009)
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Sie sich bereits beworben haben, geht es hier zur aktuellen Dienststellenliste (passwortgeschützter Bereich, das Passwort haben wir Ihnen nach Eingang Ihrer Bewerbung zugeschickt).
Grundsätzlich gelten für die oben genannten Dienste folgende Bedingungen:
- Sie müssen männlich sein (für weibliche Teilnehmer siehe Sozialpraktisches Jahr im Ausland und entwicklungspolitischer Freiwilligendienst weltwärts).
- Die Dienste FSJ/ADiA/"weltwärts gem § 14b ZDG" sind nur möglich als Freiwilligendienst, der die Zivildienstpflicht erfüllt.
- Der Dienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.
- Zur Durchführung des Dienstes wird eine Anerkennung als Kriegdienstverweigerer (KDV) benötigt.
- Ein zugelassener Träger im Inland (z.B. die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.) ist zwingend erforderlich.
- Vor und nach dem Dienst muss ein Seminar im Inland absolviert werden. Bei "weltwärts" ist zudem die Teilnahme an einem Orientierungs- und einem Zwischenseminar verpflichtend.
- Ein bereits begonnener Auslandsdienst kann nicht rückwirkend in einen Freiwilligendienst, der die Zivildienstpflicht erfüllt, verwandelt werden.
- Nur für das FSJ gilt die volle Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber (Träger) übernimmt 100% der Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung).
- Kindergeld: Sowohl beim FSJ, dem ADiA als auch bei "weltwärts" gibt es Kindergeld während der Dienstzeit (Siehe auch: Kindergeld-Info).
Wo können Sie Ihren Freiwilligendienst (ADiA, FSJ, oder "weltwärts" gem. § 14b) leisten?
Derzeit arbeiten wir in diesem Bereich mit rund 470 Einrichtungen in über 50 Ländern zusammen (Waldorfschulen, Waldorfkindergärten, heilpädagogische und sozialtherapeutische Einrichtungen, Initiativen im Bereich Entwicklungshilfe). Gemäß unserer Vereinssatzung entsenden wir nur an Institutionen im Ausland, die auf der Grundlage der Waldorfpädagogik und Anthroposophie arbeiten.
Aufgrund Ihrer Unterstützung können in den Einrichtungen, in denen Sie einen entsprechenden Dienst leisten, Dinge bewegt werden, die sonst so nicht möglich wären. Z.B. ermöglichen Sie eine intensivere Betreuung von Schülern oder die Begleitung von in vielfältiger Form behinderten Menschen. Im Bereich der Heilpädagogik und Sozialtherapie werden Sie als Freiwilliger, der die Zivildienstpflicht erfüllt, unter anderem in der pflegerischen Betreuung der Behinderten eingesetzt. Dies geschieht hauptsächlich in Camphill-Einrichtungen. Die Freiwilligen, die ihren Dienst an einer Waldorfschule leisten, werden neben der Betreuung der Kinder auch im hausmeisterlichen Bereich eingesetzt.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zu den Programmen sorgfältig durch.
- Informationen FSJ/ADiA/"weltwärts gem. § 14b ZDG"
- FSJ/ADiA/"weltwärts gem. § 14b ZDG" im systematischen Vergleich
- Informationen zum Förderkreis/Finanzierung
- Informationen zu "weltwärts"
Hier gelangen Sie zu den Bewerbungsunterlagen.
Wichtig!
Bitte kontaktieren Sie uns mit Fragen erst, nachdem Sie alle Unterlagen gelesen haben.
Wir bearbeiten nur vollständige Bewerbungen (komplett ausgefüllte, unterschriebene Bewerbung mit ausgefülltem Fragebogen, tabellarischem Lebenslauf mit Lichtbild sowie 5 € Schutzgebühr und gegebenenfalls Engagementnachweise).







