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Freiwilligendienste

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Allgemeines

1. In welchen Arbeitsfeldern sind die Freiwilligen der Freunde der Erziehungskunst tätig?
Wir vermitteln Freiwillige in Schulen, Kindergärten, weitere Bildungseinrichtungen sowie in Behinderteneinrichtungen für Kinder und Erwachsene. Die überwiegende Mehrzahl der Einrichtung arbeitet auf der Grundlage der Anthroposophie.

2. Wie unterstützt mich der Träger (Freunde der Erziehungskunst)?
Die Freunde der Erziehungskunst organisieren die Vor- und Nachbereitung Ihres Auslandsdienstes und gewährleisten die pädagogische Betreuung während des Dienstes. Außerdem übernehmen die Freunde der Erziehungskunst die administrative Betreuung und unterstützen Sie gegebenenfalls in der Kommunikation mit Behörden wie dem Bundesamt für Zivildienst oder der Kindergeldstelle.

3. Wie erfahre ich, in welchen Ländern noch Stellen frei sind?
Die Stellenvergabe ist ständig im Prozess. Bewerben Sie sich zunächst bei den Freunden der Erziehungskunst.
SJA: Wenn Sie ein SJA machen möchten, können Sie sich auf der „Liste der aktuellen Stellen“ vorab einen Eindruck noch freier Stellen verschaffen. Sie finden diese Liste auf den Programmseiten des SJA.
FSJ/ADiA: Wenn Sie sich für ein FSJ/ADiA bewerben, bekommen Sie nach der Bewerbung Zugang zu unserer aktuellen Dienststellenliste.
weltwärts: Kurz vor dem Orientieungsseminar bekommen Sie eine Liste unserer Partnerprojekte in sog. Entwicklungsländern.  Nachdem wir auf dem Seminar Ihre Präferenzen erfahren haben, bekommen Sie im Falle einer Zulassung nach dem Seminar schriftlich eine Dienststelleliste zugesannt.

4. Kann ich gemeinsam mit einem Freund / einer Freundin meinen Dienst in einer Dienststelle leisten?
In Ausnahmefällen ist das möglich. Die Entscheidung darüber liegt bei der Dienststelle.

5. Welche Programme sind Ersatzdienste für den Zivildienst (für Kriegsdienstverweigerer)?
Ersatzdienst für den Zivildienst sind der ADiA/weltwärts nach § 14b Zivildienstgesetz (ZDG) und das FSJ nach § 14c ZDG.

6. Muss ich die Musterung abwarten, bevor ich mich bei den Freunden der Erziehungskunst bewerbe?
Nein. Je nach dem, wann Sie ausreisen möchten, sollten Sie nicht unbedingt die Musterung abwarten. Es kann sein, dass Sie dann schon in Zeitdruck geraten, was die Organisation Ihres Dienstes betrifft. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie einen Auslandsdienst leisten wollen, bewerben Sie sich ruhig auch vor Ihrer Musterung. Sollte sich später herausstellen, dass Sie nicht wehrpflichtig sind, können Sie ein SJA machen oder über weltwärts ins Ausland gehen.

Finanzielles

7. Bekomme ich Kindergeld, solange ich meinen Dienst im Ausland leiste?
FSJ/ADiA/weltwärts: Ja.
SJA: Sie sollten in jedem Fall Kindergeld für den Zeitraum Ihres Dienstes beantragen. Leider haben Sie keinen Anspruch auf das Kindergeld. Es hängt von Ihrer Kindergeldkasse ab, ob und für welchen Zeitraum es ihnen bewilligt wird. Die meisten Freiwilligen, die ein SJA über die „Freunde“ machen, bekommen zumindest für 6 Monate Kindergeld bewilligt.

8. Bekomme ich während des Dienstes Taschengeld?
Das hängt vom Programm ab, das Sie bei uns machen.
FSJ/weltwärts: Sie bekommen in jedem Fall Taschengeld.
ADiA/SJA: Hier gibt es unterschiedliche Regelungen je nach finanziellen Möglichkeiten der Dienststelle. Es lohnt sich, vor dem Dienst bei Ihrer Dienststelle nachzufragen.

9. Was ist ein Förderkreis?
Ein Förderkreis ist ein Kreis von Leuten, die den Dienst eines Freiwilligen finanziell und ideell unterstützen und begleiten. Der Förderkreis wird vom Freiwilligen selbst aufgebaut. Wenn Sie sich für einen Freiwilligendienst über die Freunde der Erziehungskunst bewerben, erhalten Sie rechtzeitig genauere Informationen und Anregungen, wie Sie dabei vorgehen können.

10. Übernehmen die Freunde der Erziehungskunst Reisekosten?
SJA und FSJ: Nein. Sie müssen Ihre Reisekosten selbst tragen.
ADiA und weltwärts: Die Freunde der Erziehungskunst tragen einmalig die Reisekosten zur Dienststelle und zurück. Selbstverständlich können Sie weitere Reisen auf Ihre eigenen Kosten buchen.

11. Welche Kosten können durch einen Freiwilligendienst zusätzlich auf mich zukommen, d.h. was ist nicht durch Spendenrichtsatz oder Kostenpauschale abgedeckt?
Zusätzliche Kosten können z.B. für Visa und Impfungen sowie für die Reise zum Vor- und Nachbereitungsseminar entstehen. Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig, ob und in welcher Höhe für Sie zusätzliche Kosten anfallen und beziehen Sie diese von Anfang an in Ihre Überlegungen zur Finanzierung Ihres Dienstes mit ein!

Bewerbung

Hinweis: Verwenden Sie bei allen Bewerbungen und beim Briefwechsel mit Ämtern o.ä. nur Kopien. Immer wieder geht Post verloren, geben Sie daher Ihre Originale nicht aus der Hand!

12. Gibt es einen Bewerbungsschluss bei den Freunden der Erziehungskunst?
Diese Frage lässt sich nicht allgemein, sondern nur spezifisch für die einzelnen Programme beantworten:
ADiA, SJA: Es gibt keinen Bewerbungsschluss, je früher Sie sich bewerben, desto größer ist die Auswahl der noch freien Plätze. Es ist dann also wahrscheinlicher, dass Sie eine Dienststelle finden, die genau Ihren Wünschen entspricht.
FSJ: Es gibt keinen festen Bewerbungsschluss. Der Dienstbeginn kann zwischen Ende Juni und Anfang September liegen. Wir empfehlen eine Bewerbung bis spätestens 6 Monate vor geplantem Dienstbeginn.

13. Bis wann sollte ich mich bewerben, um gute Chancen zu haben?
Das ist abhängig vom gewünschten Land sowie vom gewünschten Arbeitsfeld.
Für Länder bzw. Kontinente wie Afrika, Neuseeland, Australien, Südamerika bestehen gute Chancen, wenn man sich im Sommer für die kommende Saison bewirbt.
Für Einsatzfelder wie Kindergarten, Schule und Entwicklungszusammenarbeit ist eine frühe Bewerbung ebenfalls zu empfehlen.

14. Wie bewerbe ich mich bei den Freunden der Erziehungskunst?
Die Bewerbungsunterlagen zu allen Programmen stehen auf der Website. Informieren Sie sich auf der Seite „Programmauswahl“ darüber, welche(s) Programm(e) für Sie in Fragen kommt. Auf der Seite, auf der das Programm genauer beschrieben ist, können Sie sich auch die Bewerbungsunterlagen herunterladen.

15. Wie wählen die Freunde der Erziehungskunst die Freiwilligen aus?
Bei den Programmen FSJ, ADiA und SJA wählen die Freunde der Erziehungskunst anhand von formalen Kriterien, welche Bewerber zugelassen werden.  Ist Ihre Bewerbung vollständig, Sie erfüllen die vorgegebenen Richtlinien, und Sie sind bereit sich an der Finanzierung (Spenderkreisaufbau oder das Erbringen eines Pauschalbetrages) zu beteiligen, dann werden Sie der Regel nach zugelassen.
Bei weltwärts müssen Sie zudem noch gesonderte persönliche Kriterien erfüllen, die aus den Bewerbungunterlagen, speziell dem gesonderten Teil des Fragebogens, hervorgehen.

16. FSJ/ADiA: Wie geht es nach der Trägerzusage weiter?
Nachdem Sie die Zusage von den Freunden der Erziehungskunst erhalten haben, bewerben Sie sich bei Dienststellen im Ausland um einen konkreten Freiwilligen-Platz.

17. FSJ/ADiA: Habe ich einen Dienstplatz sicher, wenn ich eine Trägerzusage der Freunde der Erziehungskunst bekommen habe?
Nein. Die Trägerzusage bedeutet lediglich, dass Sie die formalen Kriterien für einen Dienst über uns erfüllt haben. Ihren Platz haben Sie erst nach der Zusage einer Dienststelle im Ausland.

18. Wie bewerbe ich mich bei Dienststellen im Ausland?
Welche Unterlagen für die Bewerbung nötig oder erwünscht sind, steht in vielen Dienststellen-Beschreibungen. Schauen Sie außerdem (wenn vorhanden) auf die Website der Dienststelle, bei der Sie sich bewerben möchten. Dort gibt es manchmal auch einen Bewerbungsbogen zum herunterladen.
Grundsätzlich ist für die Dienststellen interessant, ob Sie besonderes Engagement vorweisen können und wo Sie ihre Stärken sehen. Erwähnen Sie soziales Engagement und Aktivitäten in Vereinen, Kirche, Schülermitverwaltung, Computerkenntnisse usw.
Schreiben Sie Ihre Bewerbung am besten in der Landessprache. Wenn das nicht möglich ist, erkundigen Sie sich vorher, welche Sprachen vor Ort gesprochen werden. Auch das steht in der Dienststellen-Beschreibung. In der Regel ist die erste Wahl nach der Landessprache Englisch, die zweite Wahl Deutsch.
Wenn Sie sich per E-Mail bewerben, achten Sie darauf, nicht zu viele und nicht zu große Dateien anzuhängen. Die Größe der E-Mail sollte 1MB in keinem Fall überschreiten – je kleiner, desto besser.
Bewerben Sie sich möglichst zügig.

19. Was mache ich, wenn ich mehrere Zusagen bekommen habe?
Zuerst sollten Sie sich möglichst rasch für eine der Dienststellen entscheiden. Danach ist es ganz wichtig, den anderen Dienststellen abzusagen, da sie dort sonst einen Platz für einen anderen Freiwilligen „blockieren“!

20. Was mache ich, wenn ich keinen Kontakt zur Dienstelle herstellen kann?
Probieren Sie verschiedene Kommunikationswege aus. In manchen Ländern und Kontinenten braucht man viel Geduld!
Wenn es trotz verschiedener Versuche nicht gelingt, melden Sie sich bei uns, wir versuchen dann Kontakt zur Dienststelle aufzunehmen.

21. Was mache ich, wenn ich keine Rückmeldung auf meine Bewerbung bekomme?
Warten Sie nicht zu lange. Wenn beispielsweise keine Reaktion auf Ihre E-Mail erfolgt, schicken Sie ein Fax, einen Brief oder rufen Sie an. Der Griff zum Telefonhörer kostet vielleicht Überwindung, führt aber oft am schnellsten zum Erfolg.

22. Was machen ich, wenn ich nur Absagen von den Dienststellen bekomme, bei denen ich mich beworben habe?
SJA: Melden Sie sich bei uns. Schildern Sie den Stand Ihrer Bewerbungen und für welche Länder/Kontinente und Einsatzfelder Sie sich interessieren. Per E-Mail oder Post bekommen Sie dann Dienststellen-Empfehlungen zugeschickt.
FSJ/ADiA: Wenn Sie von allen Dienststellen, bei denen Sie sich im ersten Durchgang beworben haben, Absagen bekommen haben, dann suchen Sie sich fünf weitere Dienststellen aus und bewerben sich bei diesen. Geben Sie uns unbedingt Rückmeldung, bei welchen Dienststellen Sie sich bewerben!

23. Habe ich Konkurrenz bei meiner Bewerbung bei den Dienststellen?
Ja. Sie sollten davon ausgehen, dass sie sowohl deutsche Mitbewerber (über die Freunde der Erziehungskunst oder über andere Träger) als auch Mitbewerber nicht-deutscher Herkunft haben.

Nach der Bewerbung

24. Was mache ich mit der vorläufigen Projektvereinbarung?
Die vorläufige Projektvereinbarung bekommen Sie von den Freunden der Erziehungskunst zugeschickt. Sie leiten sie an ihre Dienststelle weiter, die sie Ihnen ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt. Nachdem Sie selbst die Vereinbarung unterschrieben haben, senden Sie sie den Freunden der Erziehungskunst zurück. Sobald die Projektvereinbarung bei uns eingegangen ist, ordnen wir Sie Ihrer Dienststelle zu und gehen weitere administrative Schritte an.

25. Ich brauche für meinen Auslandsdienst ein Visum. Was muss ich beachten?
Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Visum.